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Zugang zu Mediatoren vermitteln in Deutschland die örtliche Industrie- und Handelskammern. Mediationsverbände. Aber auch- und dies immer mehr- die Gerichte. So fragen Richter, ob man sich -vorab- mit der Möglichkeit eines Mediationsverfahren beschäftigt hat.
Im Vertrag muss der Hinweis auf ein-zunächst- mögliches Mediationsverfahren  verankert sein. Lt. neuem Vertragsrecht.

Unter dem Begriff recht & fair play  :  www.muenchen.ihk.de -Mediation/ Mediatorenpool-bietet z.B.die IHK München und Oberbayern Mediationsverfahren durch erfahrene Mediatoren an.

Hans Pütz/ BKfU® ist Mitglied des Mediatorenpools der IHK für München und Oberbayern.

Gespräch mit dem damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas
http://www.deutsche-stiftung-mediation.de/im-gespraech-mit-bundesjustizminister-heiko-maas


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