Zugang zu Mediatoren vermitteln in Deutschland die örtliche Industrie- und Handelskammern.Mediationsverbände. Aber auch- und dies immer mehr- die Gerichte.
So fragen Richter, ob man sich -vorab- mit der Möglichkeit eines
Mediationsverfahren beschäftigt hat. Im Vertrag muss der Hinweis auf
ein-zunächst- mögliches Mediationsverfahren verankert sein. Lt. neuem Vertragsrecht. Unter dem Begriff recht & fair play : www.muenchen.ihk.de -Mediation/ Mediatorenpool-bietet z.B.die IHK München und Oberbayern Mediationsverfahren durch erfahrene Mediatoren an.
Hans Pütz/ BKfU® ist Mitglied des Mediatorenpools der IHK für München und Oberbayern.