Mediation als Antriebsmechanismus für eine Deeskalation. Die
von Prof.Dr. Friedrich Glasl, Salzburg entwickelte Einteilung in Eskalationsstufen 1
-Verhärtung der Situation bis 9 Gemeinsam in den Abgrund- bilden als
"Meßeinheit"die Basis zur Durchführung eines Mediationsverfahrens.
Wobei
in der Regel in der Stufen 1 und 2 die Kontrahenten eigenständig eine einvernehmeliche Lösung finden (sollten), den Konflikt zu beenden.
Die Konfliktlösung mittels Mediationsverfahren ist ab Stufe 3 (Taten statt Worte) sinnvoll.
Stufe 8 und 9 der Eskalationsstufen gehen in die Richtung
einer Zerstörung der Beziehung der Beteiligten. Hier ist ein
Mediationsverfahren nur unter bestimmten Voraussetzungen- wie
beiderseitiges Erkennen der "Notlage"- möglich. Voraussetzung ist, der Wille der Parteien zur Konfilktlösung auf freiwilliger Basis mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung. BkfU 2024